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»Das Gartenreich Dessau-Wörlitz ist ein herausragendes Beispiel für die Umsetzung philosophischer Prinzipien der Aufklärung…«
UNESCO-Welterbekomitee, 2000
Wörlitzer Anlagen, Schochs Garten, Blick zur Roseninsel, Floratempel und zum Palmenhaus
Blick auf die Wörlitzer Anlagen
© Alle Rechte vorbehalten.
Schochs Garten, Sichtenfächer von der Goldenen Urne zur Synagoge und St. Petri Kirche in Wörlitz
Schochs Garten, Sichtenfächer von der Goldenen Urne zur Synagoge und St. Petri Kirche in Wörlitz
© Alle Rechte vorbehalten.

Welterbe der UNESCO

… außergewöhnlich universeller Wert

Seit dem Jahr 2000 gehört das Gartenreich Dessau-Wörlitz zum Weltkulturerbe der UNESCO. Das UNESCO-Welterbekomitee begründete seine Aufnahme folgendermaßen: »Das Gartenreich Dessau-Wörlitz ist ein herausragendes Beispiel für die Umsetzung philosophischer Prinzipien der Aufklärung in einer Landschaftsgestaltung, die Kunst, Erziehung und Wirtschaft harmonisch miteinander verbindet.«


UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.

Die Organisation

Die UNESCO hat 193 Mitgliedstaaten. Sie ist eine rechtlich eigenständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Paris.

»Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden« – so lautet die Leitidee der UNESCO. Sie steht in der Präambel ihrer Verfassung, die 37 Staaten am 16. November 1945 in London unterzeichnet haben.

Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

1972 hat die UNESCO das »Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt« verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die UNESCO hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit mit einem »außergewöhnlich universellen Wert« zu erhalten. 878 Stätten in weltweit 145 Ländern sind auf der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet. In Deutschland gibt es 33 Welterbestätten.

Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien der »Einzigartigkeit« und der »Authentizität« bei Kulturstätten bzw. der »Integrität« bei Naturstätten erfüllen und wenn ein überzeugender »Erhaltungsplan« vorliegt.
 

 
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Seit dem Jahr 2000 gehört das Gartenreich Dessau-Wörlitz zum Weltkulturerbe der UNESCO.
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